Gefahrstoffberatung, Berufskrankheiten ,Experimentalvortrag
Sachverständiger für Gefahrstoffe - staatl. geprüfter Pyrotechniker

FAQ´s zu Gefahrstoffen und Berufskrankheiten

Unter dieser Rubrik sollen Fragen beantwortet werden, die in meinen Vortragsveranstaltungen bzw. im Rahmen meiner Beratungsgespräche häufig gestellt wurden.

1.  Erkrankungen durch Asbest  (als pdf-Datei zum downloaden!)

2,  Was bedeutet REACH ?         (als pdf-Datei zum downloaden!)


 

 

1.     Erkrankungen durch Asbest 

Durch Asbest können nach dem derzeitigen Erkenntnisstand folgende Krankheiten ausgelöst werden:

a.  Asbestose

Durch die Asbestfasern wurde ein Teil der Lungenbläschen so stark geschädigt ("vernarbt"), dass der Sauerstoffaustausch in der Lunge stark eingeschränkt wird. Der Betroffene lebt recht "unkomfortabel", nach 2 Treppenstufen oder einer kurzen Wegstrecke geht ihm "die Luft aus" und er muss gewaltig schnaufen. Die geschädigten Lungenteile können nicht mehr reaktiviert werden, aber durch ein intensives Gesundheitstraining kann die Lebensqualität etwas verbessert werden. Mit Asbestose kann man (zwar recht unbequem...) 100 Jahre alt werden.

b. Lungen- bzw. Kehlkopfkrebs 

(entsteht manchmal aus einer Asbestose)  Hier hängt es ganz wesentlich davon ab, in welchem Stadium man den Krebs erkennt. (Wie bei vielen anderen Krebsfällen auch) Im Frühstadium keine ganz schlechten Prognosen, im Spätstadium siehts nicht gut aus.

In sehr vielen Fällen tritt diese Krankheit auf, wenn Asbestbelastung und Rauchen zusammen stattgefunden haben. Deshalb gibt es die sehr ernste Empfehlung von mir: Die einmal eingeatmeten Asbestfasern bleiben praktisch das ganze Leben in der Lunge, lassen Sie unbedingt das Rauchen sein wenn Sie mit Asbest gearbeitet haben! Das Risiko zu erkranken ist extrem hoch, wenn beide Noxen (Rauchen + Asbest) zusammenkommen!!

Übrigens: Auch einem starken Raucher kann bei hoher Asbestbelastung ein Lungen- bzw. Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden!!

c. Mesotheliom

(Krebs des Rippenfells des Bauchfells oder des Pericards)   Das ist eine ganz üble Erkrankung! Die Aussichten auf Heilung sind sehr, sehr schlecht! Die Überlebenszeit liegt meistens unter 1 1/2 Jahren!!

 

2.     Die REACH- Verordnung der EU 

Im Jahr 2006 wurde von Rat und Parlament der EU die REACH–Verordnung verabschiedet, die zum 1.6.2007 in Deutschland (wie in allen EU-Mitgliedsstaaten) in Kraft getreten ist. Mit ihr sollen Wissensdefizite insbesondere bei ca. 30000 Stoffen aus der Altstoffliste der EU (EINECS)  beseitigt werden. Ausnahmsweise wurde nicht wie sonst üblich mit einer Richtlinie gearbeitet, die in den einzelnen Ländern noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, sondern mit einer EU–Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt! Die Gesamtkosten von REACH werden unterschiedlich auf bis zu 30 Milliarden Euro geschätzt!

REACH steht für „Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“( einschl. Beschränkungen).

Betroffen sind alle Hersteller und Importeure (aus dem nicht EU-Raum!) aber auch die Verwender („downstream user“) von Chemikalien ab einer Jahresmenge von einer Tonne.

REACH gilt nicht bzw. teilweise nicht für

  • Stoffe in Arznei- und Tierarzneimitteln
  • Lebensmittel
  • einige Naturstoffe
  • Pflanzenschutzmittel
  • Biozidwirkstoffe
  • Polymere
  • nicht isolierte Zwischenprodukte

Die Umsetzung der Verordnung soll von der   „REACH-Agentur“ mit Sitz in Helsinki überwacht werden.

Es ist folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen:

          a.

Pre–Registrierung: Vom 1.6.2008 bis 1.12.2008 haben alle Hersteller und Importeure von Chemikalien ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr die Agentur in Helsinki entsprechend zu informieren. Die dazu benötigten Formulare können dann z.B. unter den Internetadressen  http://ecb.jrc.it/reach  heruntergeladen werden.

 

         b.

Substance Information Exchange Fora: Zum 01.01.2009 wird von der Agentur die Liste mit den Namen der Stoffen und den Herstellern bzw. Importeuren veröffentlicht und damit die Bildung von SIEF´s  eingeleitet werden. Von diesen in den „Foren“ zusammengeschlossenen Betrieben sind unter Aufsicht der Agentur die noch notwendigen Stoffuntersuchungen zu veranlassen und zu bezahlen. Neben den reinen Untersuchungskosten für die Chemikalien werden noch „Gebühren“ nach einem Gebührenkatalog anfallen.

 

         c.

Registrierung von Chemikalien: Je nach Menge bzw. Gefährdungspotential der Chemikalien gelten folgende Fristen:

-         ab 1000 jato sowie für CMR Stoffe ab 1 jato

und für R 50/R53 Stoffe  ab 100 jato                  bis 01.12.2010

-         ab 100   jato                                                    bis 01.12.2013

-         ab 1       jato                                                    bis 01.12.2018

Im Rahmen der Registrierung wird durch die Agentur überprüft, ob die vorgelegten Berichte ausreichen oder ob weitere Untersuchungen erforderlich sind. Erst wenn alle notwendigen Daten vorliegen, erfolgt die offizielle Registrierung. Durch die zentrale  Steuerung über die Agentur soll auch gewährleistet werden, dass nur ein Minimum an  neuen Tierversuchen erforderlich wird.

 

          d.

Zulassungsverfahren („Authorisierung“): Für Stoffe die „zu großer Besorgnis“ (high concern) Anlass geben, ist ein Zulassungsverfahren vorgesehen. Darunter fallen CMR Stoffe, sowie Stoffe mit persistenten, bioakumulierenden und toxischen Eigenschaften. Auch endokrine Wirkungen können im Einzelfall  dazu gehören. Für diese Stoffe wird die Zulassung unter bestimmten Bedingungen z. B. definierten Verwendungszwecken gewährt werden.

 

Anmerkungen:

Betriebe die „REACH-relevante“ Stoffe nicht selbst herstellen oder importieren (downstream user) sind mittelbar von der neuen Verordnung betroffen. Sie sind zur Pre-Registrierung und zur Registrierung nicht verpflichtet und werden auch an den Kosten nicht direkt beteiligt. (Durch die zu erwartende Verteuerung von Chemikalien werden sie aber das Verfahren mitfinanzieren!) Sollten aber Chemikalien, die sie für ihre Prozesse dringend benötigen nicht durch andere Betriebe gemeldet werden, riskieren sie, dass diese Stoffe praktisch vom europäischen Markt verschwinden!!

Von meiner Seite wird daher allen Verwendern von Chemikalien empfohlen, sich mit den Lieferanten der eigenen Einsatzstoffe  in Verbindung zu setzen und ihn zumindest über Menge und Art der Verwendung zu informieren. Spätestens aber nach Veröffentlichung der Pre–Registrierungsdaten sollte jeder Betrieb prüfen, ob die von ihm benötigten Stoffe in der Liste aufgeführt werden.

Zu Unterstützung aller von REACH betroffenen Betriebe wurde eine Internetplattform geschaffen

http://www.reach-net.com/

über die weiter Informationen bezogen werden können.